Allgemeines
Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern mit maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (auch mit Beiwagen).
Wenn Sie die Schlüsselzahl B196 in Ihren Führerschein eintragen lassen möchten, müssen Sie vorab keinen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Sie absolvieren die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7b (B196) Fahrerlaubnisverordnung - FeV - in einer Fahrschule Ihrer Wahl und vereinbaren im Anschluss einen Termin bei der Führerscheinstelle.