Allgemeines
Bestimmte Veränderungen am Fahrzeug müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), teilweise auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eingetragen werden. Ob und wann eine Änderung eingetragen werden muss, können Sie dem Gutachten entnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn erforderlich
- Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine technische Änderung begutachten dürfen
- amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden soll
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: