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Kreis Düren

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Technische Änderungen

Allgemeines

Bestimmte Veränderungen am Fahrzeug müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), teilweise auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eingetragen werden. Ob und wann eine Änderung eingetragen werden muss, können Sie dem Gutachten entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn erforderlich
  • Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine technische Änderung begutachten dürfen
  • amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden soll

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise