Allgemeines
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für:
- PKW - Anhänger
- mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger
- Kraftomnibus bis 3,5 t (Mit Tempo 100 - Zulassung) mit Anhänger
Voraussetzungen
Das Vorliegen der Voraussetzungen muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sein und eine gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette muss an der Rückseite des Anhängers angebracht sein.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- falls noch nicht eingetragen, Nachweis der erfüllten Voraussetzung (z. B. durch Herstellerbescheinigung, Gutachten einer Prüforganisation, EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- ggf. auch Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wenn zur Erlangung der Voraussetzungen eine technische Änderung am Fahrzeug stattgefunden hat (in der Regel wenn Gutachten durch Prüforganisation erstellt wurde)
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: