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Kreis Düren

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Pflichtumtausch für alte Führerscheine

Umtauschfristen für Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.

Umtauschfristen

Müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Der alte graue oder rosa Papierführerschein und auch viele Kartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Deshalb hat die Bundesregierung einen stufenweisen Pflichtumtausch eingeführt.

Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen das neue, einheitliche EU-Kartenformat getauscht werden.

Ausnahme: Für alle, die vor 1953 geboren sind, gilt: Der Führerschein muss erst bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden – unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.

Damit nicht alle gleichzeitig zum Amt müssen, gibt es festgelegte Fristen in zwei Stufen.

Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden. Das Ablaufdatum Ihres Führerscheines finden Sie unter Punkt 4b auf der Vorderseite Ihres Führerscheines.

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