Umtauschfristen
Fahren Sie noch mit Ihrem Papierführerschein? Dann müssen Sie bald Ihren Führerschein umtauschen. Der sogenannte "Lappen" verliert seine Gültigkeit. Aber auch einige neuere Führerscheine müssen umgetauscht werden.
Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der stufenweise Pflichtumtausch eingeführt (Anlage 8e). Dadurch soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
Um diesen Pflichtumtausch bis zum vorgegebenen Stichtag bewältigen zu können, wurden vom Gesetzgeber folgende Fristen in zwei Stufen festgelegt.