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Kreis Düren

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Verlängerung Fahrerlaubnis C/CE/C1/C1E

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 und C1E wird immer für maximal fünf Jahre erteilt. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist auf Antrag möglich.
Dies gilt auch für Inhaber der alten Klasse 2, wenn sie das 50. Lebensjahr vollenden.

Allgemeines

Verlängerung von Fahrerlaubnissen

  • Ein Antrag auf Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer gestellt werden.
  • Nach Ablauf der Geltungsdauer ist eine Verlängerung nicht mehr möglich, da die Fahrerlaubnis mit Fristablauf erloschen ist. In diesem Fall kommt nur eine neue Erteilung in Betracht.
  • Wenn der Führerschein bis zu 2 Jahre abgelaufen ist, kann er unter den Bedingungen einer Verlängerung neu erteilt werden.
  • Ist die Fahrerlaubnis länger als 2 Jahre abgelaufen, wird der Fall einzeln geprüft. Es kann sein, dass Sie dann eine erneute Theorie- und Praxisprüfung für die jeweilige Klasse ablegen müssen.
    • Bei Fragen: Schildern Sie Ihren Fall per Mail an svakreis-duerende oder rufen Sie uns gern unter 02421/221030999 an.

Für Berufskraftfahrer

  • Berufskraftfahrer beachten bitte das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
  • Seit dem 23.05.2021 erfolgt der Nachweis der Qualifikation nicht mehr über die Schlüsselzahl "95" im Führerschein.
  • Stattdessen ist ein Fahrerqualifizierungsnachweis erforderlich – dies ist eine separate Karte, die zusätzlich beantragt werden muss.
  • Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis können bei der Verlängerung der Klassen C/CE direkt mitbeantragt werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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