Allgemeines
Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- Ein Antrag auf Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer gestellt werden.
- Nach Ablauf der Geltungsdauer ist eine Verlängerung nicht mehr möglich, da die Fahrerlaubnis mit Fristablauf erloschen ist. In diesem Fall kommt nur eine neue Erteilung in Betracht.
- Wenn der Führerschein bis zu 2 Jahre abgelaufen ist, kann er unter den Bedingungen einer Verlängerung neu erteilt werden.
- Ist die Fahrerlaubnis länger als 2 Jahre abgelaufen, wird der Fall einzeln geprüft. Es kann sein, dass Sie dann eine erneute Theorie- und Praxisprüfung für die jeweilige Klasse ablegen müssen.
- Bei Fragen: Schildern Sie Ihren Fall per Mail an svakreis-duerende oder rufen Sie uns gern unter 02421/221030999 an.
Für Berufskraftfahrer
- Berufskraftfahrer beachten bitte das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
- Seit dem 23.05.2021 erfolgt der Nachweis der Qualifikation nicht mehr über die Schlüsselzahl "95" im Führerschein.
- Stattdessen ist ein Fahrerqualifizierungsnachweis erforderlich – dies ist eine separate Karte, die zusätzlich beantragt werden muss.
- Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis können bei der Verlängerung der Klassen C/CE direkt mitbeantragt werden.