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Kreis Düren

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Verlängerung Fahrerlaubnis D/DE/D1/D1E

Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 und D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Motivbild Lkw-Fahrer [Foto: © KM.Photo - stock.adobe.com]

Allgemeines

Verlängerung von Fahrerlaubnissen

  • Ein Antrag auf Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer gestellt werden.
  • Nach Ablauf der Geltungsdauer ist eine Verlängerung nicht mehr möglich, da die Fahrerlaubnis mit Fristablauf erloschen ist. In diesem Fall kommt nur eine neue Erteilung in Betracht.
  • Wenn der Führerschein bis zu 2 Jahre abgelaufen ist, kann er unter den Bedingungen einer Verlängerung neu erteilt werden.
  • Ist die Fahrerlaubnis länger als 2 Jahre abgelaufen, wird der Fall einzeln geprüft. Es kann sein, dass Sie dann eine erneute Theorie- und Praxisprüfung für die jeweilige Klasse ablegen müssen.
    • Bei Fragen: Schildern Sie Ihren Fall per Mail an svakreis-duerende oder rufen Sie uns gern unter 02421/221030999 an.

Für Berufskraftfahrer

  • Berufskraftfahrer beachten bitte das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
  • Seit dem 23.05.2021 erfolgt der Nachweis der Qualifikation nicht mehr über die Schlüsselzahl "95" im Führerschein.
  • Stattdessen ist ein Fahrerqualifizierungsnachweis erforderlich – dies ist eine separate Karte, die zusätzlich beantragt werden muss.
  • Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis können bei der Verlängerung der Klassen C/CE direkt mitbeantragt werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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