Allgemeines
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Nach Ablauf der Geltungsdauer der jeweiligen Fahrerlaubnis ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es kommt nur eine Erteilung nach Fristablauf in Betracht, da die Fahrerlaubnis mit Ablauf der Geltungsdauer erloschen ist.
Bis zu 2 Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer wird in diesem Fall die Fahrerlaubnis unter den Bedingungen erteilt, die für eine Verlängerung gelten.
Sollte/n die Klasse/n bereits länger als 2 Jahre abgelaufen sein, so ist eine Einzelfallprüfung zur Erteilung nach Fristablauf notwendig. In diesem Fall kann es sein, dass Sie eine neue Theorie- und Praxisprüfung für die abgelaufene/n Klasse/n ablegen müssen. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen telefonisch unter 02421/221030999 zur Verfügung.
Berufskraftfahrer beachten bitte die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Der Eintrag zur Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt seit dem 23.05.2021 nicht mehr durch die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein. Hier muss jetzt ein „Fahrerqualifizierungsnachweis“ beantragt werden. Dieser ist eine eigene Karte, die extra beantragt werden muss.
Ein Fahrerqualifizierungsnachweis und/oder eine Fahrerkarte können bei Ihrem Termin zur Verlängerung der Klassen D/DE gleichzeitig beantragen werden.