- Meldung von Pferden, Ponys, Eseln und anderen Equiden
- Meldung bei der Tierseuchenkasse
- Betriebsgenehmigung für gewerbliche Pferdehaltung (Pferdepensionen, Reit- und Fahrbetriebe)
- Equidenpass (Pferdepass) und Transponder
- Besitzerwechsel
- Pferde mit ausländischem Pass
- Pferdetransport
- Einzäunung
- Nach Tod des Pferdes
Meldung von Pferden, Ponys, Eseln und anderen Equiden
Alle Halter von Einhufern, das sind Pferde, Esel, Zebras und ihre Kreuzungen, sind verpflichtet sich beim Veterinäramt zu melden. Rechtsgrundlage hierfür ist die Viehverkehrsordnung (Öffnet in einem neuen Tab).
"Halter" ist der unmittelbare Besitzer, der betreut, pflegt und beaufsichtigt. Die eigentumsrechtlichen Verhältnisse sind hier nicht entscheidend.
Das bedeutet, dass z.B. Landwirte, Reitställe, Pferdepensionen, Gestüte oder auch derjenige, der ein Pferd in eigenem oder gepachteten Stall hält, zur Anmeldung verpflichtet sind.
Dabei muss vom Halter die Anzahl der gehaltenen Pferde, ihre Nutzungsart und ihr Standort angegeben werden. Der Halter ist verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften.
Meldung bei der Tierseuchenkasse
Jeder Halter von Pferden ist verpflichtet, seinen Tierbestand schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden:
Landwirtschaftskammer NRW – Tierseuchenkasse
Nevinghoff 6
48147 Münster
Tel: 0251 / 2 89 82 – 0
Eine jährliche Meldung ist notwendig, auch wenn sich der Tierbestand nicht verändert hat.
Hier wird auch eine Registriernummer zugewiesen, die für die nachfolgend beschriebenen Meldungen zwingend benötigt wird.
Weitere Informationen:
Betriebsgenehmigung für gewerbliche Pferdehaltung (Pferdepensionen, Reit- und Fahrbetriebe)
Jeder Halter von Pensionspferden benötigt eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz. Auch für einen Reit- und/oder Fahrbetrieb ist diese Genehmigung notwendig.
Download des Antragsvordruckes:
Weitere Informationen:
Equidenpass (Pferdepass) und Transponder
Für ausnahmslos alle Equiden ist in der EU ein Equidenpass, auch Pferdepass genannt, vorgeschrieben. Ziel ist eine eindeutige Identifikation vpn Equiden, wie zum Beispiel Pferde und Ponys.
Tiere, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, sind mit einem elektronisch auslesbaren Transponder zu kennzeichnen. Dies ist bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) als beauftragte Stelle des Landes NRW zu beantragen.
Der Equidenpass ist ein lebenslanges Begleitdokument des Tieres mit Angaben zum Transponder, zum Besitzer/Eigentümer und zum Lebensmittelstatus des Tieres. Die Pass- und Transponderdaten werden in einer zentralen Datenbank erfasst.
Der Pass wird vom jeweiligen Zuchtverband bzw. der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ausgestellt. Ohne Pass darf ein Pferd nicht transportiert oder übernommen werden. Es gibt eine Holschuld des Tierhalters. Das heißt der Tierhalter ist verantwortlich, dass die Angaben im Equidenpass vollständig und aktuell sind und er muss diese prüfen. Dies ist insbesondere bei Pensionsställen relevant.
Weitere Informationen:
Besitzerwechsel
Der Besitzerwechsel bei Pferden muss unverzüglich angezeigt werden.
Der Pass muss hierzu mit dem dazugehörigen Formular bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung eingereicht werden.
Weitere Informationen
Pferde mit ausländischem Pass
Pferde die einen ausländischen Pass besitzen aber noch nicht in Deutschland registriert sind, müssen neu registriert werden. Sofern im Pass ein Abzeichendiagramm vorhanden ist, prüft der Tierarzt die Angaben oder zeichnet die Abzeichen ein und bestätigt sie durch Stempel und Unterschrift.
Der Pass ist mit dem Formular für die Besitzerwechsel-Anzeige (Öffnet in einem neuen Tab) an die Deutsche Reiterliche Vereinigung zu senden. Die prüft dann, ob der Pass anerkannt werden kann. Gegebenenfalls muss er von der zuständigen Stelle ergänzt oder selten ein neuer Pass erstellt werden.
Weitere Informationen:
Beauftragte Stelle des Landes NRW für Equidenpässe und Transponder:
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.(FN)
Freiherr-von-Langen-Str. 13
48231 Warendorf
Fax: 02581 – 6362540
Es wird darauf hingewiesen, dass für ein innergemeinschaftliches Verbringen (neben dem amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis) und auch beim Verlassen des Bundesgebietes der vollständig ausgefüllte Equidenpass Voraussetzung ist.
Weitere Informationen:
Pferdetransport
Innergemeinschaftliche Pferdetransporte (hierzu zählt auch der Urlaub im Nachbarland), aber auch Exporte in Drittländer sind rechtzeitig beim Veterinäramt anzumelden, um das notwendige Begleitdokument (Gesundheitszeugnis) zu erhalten. Hierfür muss der Equidenpass vollständig und aktuell sein. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle vorher genannten Verpflichtungen erfüllt wurden. Für die Eintragung eines Besitzerwechsel oder Ähnlichem muss ausreichend Vorlaufzeit einkalkuliert werden. Informationen zur Bearbeitungszeit können bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung eingeholt werden.
Sie benötigen für den Transport über mehr als 65 km oder im Ausland gegebenenfalls einen Befähigungsnachweis.
Anleitung zum Export von Pferden:
- Es muss ein gültiger Pferdepass mit aktuellen und vollständigen Eintragungen (Besitzereintragung, Mikrochip) vorliegen
- Antragstellung (auch bei Kurzreisen) über Formular (Öffnet in einem neuen Tab), mit Passkopien (Lebensnummer, Mikrochipnummer, Besitzereintragung, Eintragung (Nicht-) Schlachttier) in separater Mail einreichen
- nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen: Terminvereinbarung mit amtlicher Tierärztin vor Ort mit ausreichender Vorlaufzeit
- ABER: Dauerhafte oder gewerbliche Verbringung (Ausnahmen nur bei Urlaubsreisen, Turniere) benötigt zusätzliche aufwendige Vorbereitungen aufgrund EU-Richtlinie, deshalb unbedingt frühzeitig melden
Einzäunung
Als alleinige Einzäunung ist Stacheldraht und Knotengeflecht bei Pferden nicht geeignet. Es muss mindestens ein für Pferde geeigneter Elektrozaun mit ausreichend Abstand angebracht werden.
Weitere Informationen zur Einzäunung und Haltung finden sie hier:
Nach Tod des Pferdes
Der Halter bzw. Eigentümer ist dazu verpflichtet, den Pass sowie die Eigentumsurkunde nach dem Tode, der Schlachtung oder dem Verlust des Einhufers an die passausgebende Stelle zurückzuschicken.
Weitergehende Informationen finden sie auf der Internetseite der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (Öffnet in einem neuen Tab) und der Internetseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (Öffnet in einem neuen Tab).
Links
Links und Downloads
Gesetzliche Grundlagen
Links
- www.pferd-aktuell.de - Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.bmel.de - Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Tierkennzeichnung (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.landwirtschaftskammer.de - Tierseuchenkasse NRW (Öffnet in einem neuen Tab)