Um die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sicherstellen zu können, muss jeder Tierkörper an Bauch oder Brustkorb mit einer amtlichen Wildmarke gekennzeichnet werden. Es handelt sich dabei um Marken, die ohne Werkzeug geschlossen werden und dann nur noch gewaltsam geöffnet werden können. Diese sind mit einer individuellen Nummer versehen, welche dann auf den Wildursprungsschein einzutragen ist.
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