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Kreis Düren

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TPO-haltige Produkte

TPO-haltige Produkte

Gewerbliche Anwender von kosmetischen Mitteln sind verantwortlich, dass nur sichere kosmetische Mittel am Verbraucher eingesetzt werden. Gemäß Artikels 3 der EU-Kosmetikverordnung müssen kosmetische Mittel im Sinne des vorsorgenden, gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicher sein. Dies gilt sowohl für den Erwerb als auch für die Anwendung von kosmetischen Mitteln insbesondere durch Dienstleister.

Der Verkauf und die Anwendung TPO-haltiger Produkte ist seit dem 01.09.2025 verboten.

TPO-haltige Produkte dürfen nicht weiter professionell angewendet werden. Trimethylbenzoyl Diphe-nylphosphinoxid (TPO) wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/197 als CMR-Stoff der Kategorie 1B (reproduktionstoxisch) eingestuft.

Gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g der EU-Kosmetikverordnung ist das „Bereitstellung auf dem Markt“ wie folgt definiert: „jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines kosmetischen Mittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit“.

Das Verbot sieht keine Übergangsfrist vor. Somit dürfen Produkte mit TPO, die vor dem 1. September 2025 erworben wurden, ab Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/877 nicht mehr verkauft und im ge-werblichen Gebrauch auch nicht mehr verwendet werden.

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