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Kreis Düren

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Aus unserer Reihe zum Thema Tierschutz: Was passiert bei einer Tierschutzanzeige?

Es besteht die Möglichkeit, beim Veterinäramt eine Anzeige aufzugeben, wenn der Verdacht besteht, es würde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

Rechtliche Grundlage ist wichtig

Dazu hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz auch ein Formular bereitgestellt, sodass dies leicht online möglich ist (https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/amt39/Tierschutz.php (Öffnet in einem neuen Tab))

Die Behörde sichtet die Anzeigen und entscheidet nach Dringlichkeit die weitere Bearbeitung. Immer wird eine Tierärztin hinzugezogen. Oft fällt dem Umfeld der Besuch vor Ort und die weiteren behördlichen Maßnahmen nicht auf.

Denn das amtliche Personal ist nicht uniformiert und auch nicht in offiziellen Fahrzeugen unterwegs. Auch ist eine Anordnung zur Haltungsverbesserung nicht immer sofort erkennbar. So kann ein angeordneter Tierarztbesuch mit einer anschließenden Behandlung vielleicht erst nach Tagen zu einer Besserung des Gesundheitszustandes führen. Auch kann die Behörde bei Nichtbefolgung von angeordneten Maßnahmen erst nach einer rechtskonformen Fristsetzung tätig werden.

Es kann also von außen der Eindruck entstehen, dass nach einer Anzeige "nichts passiert". Es wird aber jeder Tierschutzanzeige nachgegangen. Trotzdem ist eine Ahndung und Handlung durch das Veterinäramt nur im rechtlichen Rahmen möglich und deckt sich nicht immer mit der Vorstellung und Meinung der Anzeigenerstatter.

Bei Anregungen und Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: tierschutzkreis-duerende.

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