Rechtliche Grundlage ist wichtig
Darf das Veterinäramt Tiere sofort seinen Halterinnen oder Haltern wegnehmen?
Das Tierschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen statten zwar den Amtsveterinär mit zahlreichen Befugnissen aus, aber - da wir in einem Rechtsstaat leben - muss Halterinnen und Haltern zunächst die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Missstand zu beseitigen.
Nur in für das Tier lebensbedrohlichen Situationen und bei wiederholten Verstößen ist die Fortnahme des Tieres das letzte und härteste Mittel. Auch kann die Behörde nur tätig werden, wenn gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde.
Es beurteilt immer ein Tierarzt, ob ein Tierschutzverstoß vorliegt - auf "Zuruf" wird kein Tier weggenommen. Denn häufig ist die Einschätzung von außen subjektiv und manche haben schnell das Gefühl, dass ein Tier nicht richtig gehalten wird. Man stelle sich vor, andere sind mit der Haltung des eigenen Tieres nicht einverstanden oder möchten einem schaden - und das Tier würde sofort weggenommen werden, weil ein einzelner Hinweis ans Veterinäramt erfolgt ist. Ob auch objektiv Verstöße vorliegen und es dem Tier wirklich schlecht geht, überprüft dann das Veterinäramt.
Somit entsteht leider oft in der Öffentlichkeit der Eindruck, die Behörde mache ja nichts. Die tierärztlichen Kollegen gehen jedoch jedem Hinweis nach, machen zahlreiche Kontrollen und Auflagen. Das ist für Außenstehenden oft nicht erkennbar und es wirkt, als wäre das Veterinäramt untätig. Daher wollten wir an dieser Stelle kurz das Vorgehen erklären und warum Tiere nicht einfach weggenommen werden (können).
Bei Anregungen und Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: tierschutzkreis-duerende.