Für den schlimmsten Fall planen
Plötzliche Notlagen können jedem plötzlich passieren und man sollte sich rechtzeitig Gedanken machen, damit in einem solchen Fall das geliebte Haustier gut versorgt ist. Dies gilt für alle Tiere, die in der Obhut des Menschen gehalten werden, egal ob Heim- oder Nutztier.
Wer dies gut geregelt hat, hat in einer Notsituation eine Sorge weniger. Denn auch, wenn man selbst nicht in der Lage sein sollte, sich um sein Tier zu kümmern, so ist man doch verpflichtet, die Versorgung des eigenen Tieres sicherzustellen. Aus Sicht des Tieres ist diese Regelung, die im Tierschutzgesetz festgelegt ist, auch sinnvoll, denn das Tier versteht ja nicht, warum es in einem solchen Fall leiden muss.
Bei Anregungen und Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: tierschutzkreis-duerende.