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Kreis Düren

Aus unserer Reihe zum Thema Tierschutz: Tierhaltung ist kein Privatvergnügen

Wer ein Tier hält, kann nicht automatisch über das Lebewesen frei verfügen und muss gewisse Regeln einhalten.

Tierärzte sind auch beim Schutz der Lebewesen gefragt

Das Tierschutzgesetz berechtig die amtliche Tierärztin oder den amtlichen Tierarzt dazu, in eine Tierhaltung einzugreifen. So sind die Befugnisse, die das Gesetz einräumt, sehr weitreichend, bis hin zu einem Betretungsrecht der Wohnung.

Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass die Tierrechte überprüft und eingehalten werden und es den Tieren gut geht. Es sollte sich deshalb jede Tierhalterin und jeder Tierhalter mit der Gesetzeslage auseinandersetzen, denn mit Anschaffung eines Tieres ist man verpflichtet, diese zu kennen und vor allem sie einzuhalten.

Das Tierschutzgesetz ist hier nachzulesen:  https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html (Öffnet in einem neuen Tab)

Bei Anregungen und Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an:  tierschutzkreis-duerende.

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