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Kreis Düren

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Aus unserer Reihe zum Thema Tierschutz: Was muss ich über Freigänger wissen?

Sie halten eine Freigänger-Katze/Kater und Sie leben im Kreis Düren? Dann müssen Sie einiges beachten.

Bei Tasso oder Findefix registrieren

Am 15. Januar 2020 ist eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern und die Zahl freilebender, verwilderter Hauskatzen einzudämmen. Damit soll den Katzen ein Leben in Elend und Not erspart werden. Laut der Verordnung sind alle Halter, deren Katze oder Kater Freigänger sind verpflichtet, diese mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen und in dem Haustierregister TASSO oder FINDEFIX registrieren zu lassen. Darüber hinaus müssen Sie die Tiere fortpflanzungsunfähig machen lassen z.B. durch eine Kastration. Katzen oder Kater, die fortpflanzungsfähig sind, dürfen keinen unkontrollierten Auslauf erhalten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Katzenschutzverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Bei Anregungen und Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: tierschutzkreis-duerende.

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