Seit 2020 ist die Verordnung in Kraft
Um langfristig die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern und die Zahl freilebender, verwilderter Hauskatzen einzudämmen, hat der Kreistag im Juli 2019 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Düren beschlossen, die seit dem 15. Januar 2020 greift. Ziel der Verordnung ist es, die Zahl freilebender Katzen zu verringern, um ihnen ein Leben in Elend und Not zu ersparen. Die Verordnung soll dazu beitragen, bei den Katzenhaltern ein Problembewusstsein zu schaffen und ein Umdenken anzustoßen.
Alle Halter, deren Katze oder Kater Freigänger sind, sind seitdem verpflichtet, diese mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen und in dem Haustierregister TASSO oder FINDEFEX registrieren zu lassen. Darüber hinaus müssen sie ihre Tiere fortpflanzungsunfähig machen lassen. Halter von fortpflanzungsfähigen Katzen müssen sicherstellen, dass ihre Tiere keinen unkontrollierten Auslauf haben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Katzenschutzverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.
Katzen, die im Kreisgebiet unkontrollierten freien Auslauf haben, dürfen von Berechtigten, den Fundbehörden und dem Kreis Düren in Obhut genommen werden. Sind die Tiere nicht registriert und/oder nicht unfruchtbar gemacht, so wird das nachgeholt. Veranlasst wird das vom ermittelten Halter oder ersatzweise von demjenigen, der das Tier berechtigterweise aufgegriffen hat. Der Kreis Düren unterstützt dazu aktiv die Arbeit der hiesigen Tierschutzvereine, die sich der Katzenhilfe verschrieben haben.