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Kreis Düren

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Meldepflichten für Nutztierhalter

Jeder Nutztierhalter ist per Gesetz verpflichtet, vor Beginn seiner Tätigkeit die Haltung von Nutztieren unabhängig von der Tierzahl anzuzeigen. Dies ist Grundlage für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung. Zu den Nutztieren zählen:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer (Pferde, Esel, etc.)
  • Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, etc.)
  • Laufvögel (Strauße, Emus etc.)
  • Gehegewild (Damwild, Schwarzwild, etc.)
  • Kameliden (Kamele, Lamas etc.)
  • Bienen

Auch jede Veränderung des Bestandes oder der Betriebsdaten muss gemeldet werden.

Kontakt

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Eric Isselée - stock.adobe.com