Jeder Nutztierhalter ist per Gesetz verpflichtet, vor Beginn seiner Tätigkeit die Haltung von Nutztieren unabhängig von der Tierzahl anzuzeigen. Dies ist Grundlage für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung. Zu den Nutztieren zählen:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (Pferde, Esel, etc.)
- Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, etc.)
- Laufvögel (Strauße, Emus etc.)
- Gehegewild (Damwild, Schwarzwild, etc.)
- Kameliden (Kamele, Lamas etc.)
- Bienen
Auch jede Veränderung des Bestandes oder der Betriebsdaten muss gemeldet werden.
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