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Kreis Düren

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Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Tierkörperbeseitigung)

Die Tierkörperbeseitigung - "Beseitigung tierischer Nebenprodukte" - ist eng mit der Tierseuchenbekämpfung verknüpft. Um Mensch, Tier und Umwelt zu schützen, müssen Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, unschädlich beseitigt werden. Die im Rahmen der unschädlichen Beseitigung zunächst entstehenden Mehle und Fette dürfen seit 2000 nicht mehr zu Futtermitteln verarbeitet werden. Sie sind letztendlich zu verbrennen.

Dies erfolgt für den Kreis Düren über die Sammelstelle Linnich im Verarbeitungsbetrieb der Firma SecAnim GmbH (Öffnet in einem neuen Tab) in Lünen.

Die Anmeldung zur Abholung von Tierkörpern bzw. Schlachtabfällen wird entgegen genommen unter den Telefonnummern:


Ausnahmegenehmigung "Kremierung Pferd"

Die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte obliegt in Nordrhein-Westfalen den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie haben die Beseitigungspflicht auf private Unternehmen übertragen. Die Tierkörper toter Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Zebras und Zebroide) sind vom Tierhalter diesen Unternehmen zu überlassen. Mit der Änderung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) besteht seit dem 12.2.2017 die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Abs. 2 TierNebG zur Abholung und Kremierung eines Equiden in einem zugelassenen Tierkrematorium zu stellen. Eine Vorab-Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der grundsätzlichen Beseitigungspflicht, />d.h. vor Eintritt des Tiertodes, ist nicht möglich. Ebenso ist die Abholung eines toten Equiden aus einem Chemischen Veterinär- und Untersuchungsamt (CVUA) zur Kremierung aus seuchenhygienischen Gründen ausgeschlossen.

Kontakt

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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