Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen.
Bei erstmaliger Erteilung wird die Blauen Karte EU gemäß § 18b Abs. 2 AufenthG auf höchstens vier Jahre befristet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung möglich. Ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb der ersten zwei Beschäftigungsjahre muss von der zuständigen Ausländerbehörde genehmigt werden.
Die Blaue Karte EU wird ausschließlich an nicht EU-Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige) ausgestellt. Für EU-Staatsangehörige gilt das Freizügigkeitsrecht.
Drittstaatsangehörige mit einem humanitären Aufenthalt sowie mit Flüchtlingsstatus sind von dem Erwerb der Blauen Karte EU ausgeschlossen.