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Kreis Düren

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Aufenthaltserlaubnis

Wer sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, bedarf eines gültigen Aufenthaltstitels. 

Für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels kommen folgende Aufenthaltszwecke in Frage, die anhand von Nachweisen glaubhaft dargelegt werden müssen:

  • Ausbildung/Studium
  • Erwerbstätigkeit
  • Humanitäre, völkerrechtliche und politische Gründe
  • Familiäre Gründe

Voraussetzungen zur Erteilung/Verlängerung

  • Die Identität der Person ist geklärt und die Passpflicht ist erfüllt.
  • Der Lebensunterhalt ist sichergestellt.
  • Die Einreise ist mit nationalem Visum für den beabsichtigten Aufenthaltszweck erfolgt.
  • Es besteht kein Ausweisungsinteresse und soweit kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht, der Aufenthalt die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht aus einem sonstigen Grund  beeinträchtigt oder gefährdet.

Erläuterungen und Hinweise