Großbritannien ist seit dem 01.02.2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Während einer Übergangsphase bis zum 31.12.2020 werden britische Staatsangehörige weiterhin wie EU-Bürger behandelt. Das heißt sie benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet bis zum Ablauf der Übergangsphase keinen Aufenthaltstitel.
Für die Zeit nach der Übergangsphase werden derzeit neue Regelungen durch das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat erarbeitet.