Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben das Recht auf Freizügigkeit. Das heißt sie können sich in der Europäischen Union frei bewegen und in jeden Mitgliedstaat einreisen. Dies ist ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer von 3 Monaten möglich. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis erforderlich.
Bei einem längerfristigen Aufenthalt in Deutschland, muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt, auch ggf. der der Familienangehörigen, gesichert ist. Der Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit in Deutschland ist für EU-Bürger und ihre Familie unbeschränkt.
Für Staatsangehörige der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also Liechtenstein, Norwegen oder Island, gilt das Gleiche.
EU-Bürgern, die sich durchgehend seit fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können ein Daueraufenthaltsrecht beantragen.