Zum Schutz von Ehe und Familie haben Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, Elternteile und minderjährige, ledige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen.
Weitere Informationen hierzu:
- www.bamf.de - Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Familiennachzug (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.make-it-in-germany.com - Informationen zum Familiennachzug (Öffnet in einem neuen Tab)
- Webportal für den Familiennachzug zu syrischen Staatsangehörigen (Öffnet in einem neuen Tab)