Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees eines Unternehmens aus einem Drittstaat haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des unternehmensinternen Transfers nach Deutschland und in andere EU-Staaten zu kommen und hier für ihr Unternehmen zu arbeiten.
Sie erhalten in dem EU-Mitgliedstaat, in dem sie die meiste Zeit des Transfers verbringen, eine ICT-Karte (intra-corporate transfer). Mit diesem Aufenthaltstitel können die Arbeitskräfte flexibel in anderen EU-Staaten für das Unternehmen arbeiten.
Beträgt die Einsatzzeit in Deutschland weniger als 90 Tage, so wird eine ICT-Karte benötigt.
Sofern der Einsatz an mehr als 90 Tagen erforderlich ist, so ist eine Mobile-ICT-Karte erforderlich.