Die Niederlassungserlaubnis ist neben der Aufenthaltserlaubnis der zweite Aufenthaltstitel im Zuwanderungsgesetz. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und beinhaltet das Recht zur Erwerbstätigkeit. Für eine Niederlassungserlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Zuwanderungsgesetz festgeschrieben sind.
Personen können eine Niederlassungserlaubnis dann beantragt, wenn sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen.
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist u.a. grundsätzlich die vollständige Sicherstellung des Lebensunterhaltes aus eigenen Mitteln erforderlich.