Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.
Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland dem Grundsatz nach visumpflichtig.
Zuständig für die Erteilung eines Visums sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen:
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Auskunft Ausländerbehörde Visaangelegenheiten
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Ansprechpartnerinnen
Frau Caroline Lövenich
Teamleitung
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Frau Samira Ghamraoui
Sachbearbeitung
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