Ausländerinnen und Ausländer, die längere Zeit in Deutschland leben und hier auch bleiben wollen, können die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Mit der Einbürgerung werden neben dem deutschen Pass auch zahlreiche Vorteile erworben:
- Allgemeines Wahlrecht
- Erlangung der sogenannten Deutschengrundrechte (Art. 8 GG Versammlungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG Freizügigkeit, Art. 12 GG Berufsfreiheit)
- Unverwirkbares Aufenthaltsrecht
- Zugang zum Beamtenstatus
- EU-Freizügigkeit
- Konsularischen Schutz im Ausland
- Visafreiheit in vielen Ländern der Welt
Voraussetzungen für eine Einbürgerung
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
- Mindestens 8-jähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet
- Diese Frist kann sich bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses (Link (Öffnet in einem neuen Tab)) auf sieben und bei besonderen Integrationsleistungen (z.B. überdurchschnittliche Deutschkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement) auf sechs Jahre verkürzen. Außerdem gelten für einige Personengruppen, z.B. Geflüchtete, generell reduzierte Fristen und andere Erleichterungen. Ehegatten und Kinder von Deutschen können sich schon nach drei oder vier Jahren einbürgern lassen
- in der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- ausreichende Kenntnisse deutschen Sprache, mündlich und schriftlich
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (bestandener Einbürgerungstest)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen (ohne Inanspruchnahme von SGB II / SGB XII Leistungen)
- Wer seine Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet hat, kann sich auch als job-com Kunde oder mit Sozialgeld einbürgern lassen.
- Straffreiheit
Gebühren
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Person.
Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.
Antragstellung
Der Antrag auf Einbürgerung wird bei den Städten und GemeindenPDF-Datei58,17 kB des Kreises Düren gestellt.
Die Einbürgerungsanträge für Einwohner/innen der Stadt Düren (Öffnet in einem neuen Tab) werden durch die Stadtverwaltung Düren bearbeitet. Alle anderen Einbürgerungsanträge werden bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Düren bearbeitet.
Ausführliche Informationen finden Sie hier
oder sprechen Sie uns an: (Link)
Weitere Informationen
Lesen Sie auch hier
Informationen im Web
- www.bmi.bund.de - Informationen zur Einbürgerung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.bamf.de - Informationen zur Einbürgerungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.make-it-in-germany.com - 5 Gründe für die Einbürgerung (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.mkffi.nrw - Informationen zur Einbürgerung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Einbürgerungstest, Fragenkatalog zur Testvorbereitung (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) (Öffnet in einem neuen Tab)