Aktueller Hinweis zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Am 27.06.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung wurde die in der Regel erforderliche Aufenthaltszeit für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre reduziert. Zudem ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht länger erforderlich (Hinnahme von Mehrstaatigkeit).
Einbürgerung
Menschen, die seit längerer Zeit in Deutschland leben und (noch) nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können diese im Wege der Einbürgerung erwerben. Mit der Einbürgerung sind neben dem deutschen Pass zahlreiche weitere Vorteile verbunden:
- Allgemeines Wahlrecht
- Erlangung der sogenannten Deutschengrundrechte
- Zugang zum Beamtenstatus
- EU-Freizügigkeit
- Konsularischer Schutz im Ausland
- Visafreiheit in vielen Ländern der Welt
Voraussetzungen
Für eine Einbürgerung müssen in der Regel die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein
- Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeitsberechtigung
- mindestens fünfjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- Straffreiheit
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1)
- bestandener Einbürgerungstest
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes
Bei besonderen Integrationsleistungen, nachgewiesenen Sprachkenntnissen auf dem Niveau C1 sowie einem gesicherten Lebensunterhalt kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf drei Jahre verkürzt werden. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen können ebenfalls bereits nach einem dreijährigen Aufenthalt eingebürgert werden. Bei der Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern vor Vollendung des 16. Lebensjahres genügt ein dreijähriger Aufenthalt. Bei Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Einbürgerung möglich, wenn mindestens das halbe Leben im Bundesgebiet verbracht wurde.
Verfahren
Den Antrag auf Einbürgerung können Sie bei den Städten und Gemeinden des Kreises Düren stellen. Die Einbürgerungsanträge für Einwohner*innen der Stadt Düren werden durch die Stadtverwaltung Düren bearbeitet. Alle anderen Einbürgerungsanträge werden bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Düren bearbeitet. Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.
Bei Fragen zum Thema Einbürgerung können Sie sich gerne per E-Mail an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Düren wenden.
Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail Ihren Vornamen, Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum an.
Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie unter:
https://www.einbürgerung.de (Öffnet in einem neuen Tab)
sowie