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Kreis Düren

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Schulärtzliche Untersuchung von schulischen Seiteneinsteigenden

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die erstmals in Deutschland eine Schule besuchen, müssen schulärztlich durch das zuständige Gesundheitsamt untersucht werden.

Allgemeine Informationen

Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne oder mit wenig Deutschkenntnissen, die noch keine Schule besuchen, werden als schulische Seiteneinsteigende bezeichnet. 

Die Landesregierung schreibt vor, dass die schulärztliche Untersuchung von Seiteneinsteigenden durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt wird. Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, sich schulärztlich untersuchen zu lassen. (§54 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SchulG (Öffnet in einem neuen Tab)).

Neu zugezogene Kinder und Jugendliche in den Gemeinden und Städten des Kreises Düren werden dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gemeldet. Die Terminvergabe erfolgt zeitnah durch die zuständigen Assistentinnen. Die Untersuchung findet im Gesundheitsamt im Kreishaus Düren oder in der Geschäftsstelle Jülich statt. Bei der Seiteneinstiegs-Untersuchung wird der Gesundheitszustand der Kinder und Jugendlichen beurteilt und bei Bedarf werden Fachärztinnen und Fachärzte hinzugezogen.

Was soll zu der Untersuchung mitgebracht werden?

Bitte bringen Sie - soweit vorhanden - folgende Unterlagen zur Seiteneinstiegs-Untersuchung mit:

  • Ärztliche Berichte über Untersuchungen, ausgestellt von der Bezirksregierung Arnsberg (Medical Record),
  • Dokumente über eine Tuberkulose-Untersuchung 
  • Impfausweis
  • Ärztliche Berichte z.B. über chronische Erkrankungen des Kindes oder Jugendlichen.  

Untersuchungsablauf

Die Seiteneinsteigeruntersuchung besteht aus zwei Teilen.

Zunächst wird ein Seh- und Hörtest durchgeführt, Größe und Gewicht sowie die Impfdaten dokumentiert.

Auch die Sprachkenntnisse werden erfasst.

Anschließend untersucht die Amtsärztin die Kinder und Jugendlichen körperlich und stellt gegebenenfalls die Notwendigkeit einer fachärztlichen Untersuchung fest. Über die Untersuchung wird ein Gutachten erstellt.

Das schulärztliche Gutachten enthält auch Hinweise auf besonderen Förderbedarf, der über mangelnde Deutschkenntnisse hinausgeht. Folgende Entwicklungsauffälligkeiten können Hinweise auf einen erhöhten Förderbedarf sein:

  1. Sprachentwicklungsverzögerungen/-störungen
  2. Entwicklungsverzögerung des Lernens
  3. Entwicklungsverzögerung der Fein- und Grobmotorik
  4. Verhaltensauffälligkeiten (Motivation/Unruhe/Ängstlichkeit/Konzentration)

Sie als Eltern und die Schule erhalten einen Bericht mit den Ergebnissen der Seiteneinstiegs-Untersuchung. Bei Auffälligkeiten bietet das Gesundheitsamt eine Beratung an und verweist an weitere Ärzte.

Kontakt

Ansprechpartnerin

Frau Dr. Birgit Bauer
Sachgebietsleitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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