Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung Kommunaler Integrationszentren (vom 03.04.2025) auch Fördergelder bereit, um ehrenamtliches Engagement bei der Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten zu unterstützen.
Die Zielsetzung und den Fokus legt das Land hierbei auf die Prävention von Radikalisierung und Extremismus. Insbesondere sollen durch Primärprävention und Empowerment die Geflüchteten und Neuzugewanderten in ihrer Selbstbestimmung, Teilhabe und Eigenverantwortung gestärkt werden, um ihre Selbstwirksamkeit und demokratische Orientierung zu fördern. Ziel ist es, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken, damit sie sich selbstbewusst und kritisch gegenüber extremistischen Gruppierungen und Ideologien abgrenzen können.

