Im Kreis Düren wird im Rahmen der bereitgestellten Mittel der freiwilligen Leistungen ein Behindertenfahrdienst angeboten. Schwer körperbehinderten Menschen bietet der Behindertenfahrdienst die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (Freizeitgestaltung und Besorgung persönlicher Dinge).
Hierzu gehören unter anderem Besuche von kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen, Besuche von Verwandten, Freunden oder Bekannten und Einkaufsfahrten.
Es können keine Fahrten zum Arzt, zur Therapie, zu sonstigen ambulanten oder stationären Krankenhausbehandlungen / Therapiemaßnahmen, zum Krankenhaus, zur Arbeitsstelle oder andere Fahrten, für die andere Kostenträger zuständig sind, durchgeführt werden.
Nutzungsberechtigter Personenkreis
Zur Nutzung des Fahrdienstes berechtigt sind Menschen mit Behinderungen, die im Kreis Düren leben und einen gültigen Ausweis nach den Vorschriften des SGB IX mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder mit dem Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) in Verbindung mit B (Notwendigkeit ständiger Begleitung), H (Hilflosigkeit) oder Bl (Blindheit) besitzen. Von den Fahrdienstunternehmen ist vor Beginn der Fahrt zu prüfen, ob die Merkzeichen vorliegen. Eine Begleitperson wird kostenfrei mit befördert.
Leistungsumfang
Den Nutzern des Behindertenfahrdienstes steht insgesamt ein Kontingent von 12 Fahrten im Quartal zu. Angemeldete, aber ohne Abmeldung des Nutzers (spätestens am Tag vor Fahrtantritt) nicht angetretene Fahrten gelten als durchgeführt. Ei-ne Übertragung nicht genutzter Fahrten eines Quartals ins Folgequartal ist nicht möglich. Die Fahrdienstunternehmen sind für die Prüfung der Einhaltung des Kontingents zuständig. Im Rahmen des Fahrdienstes können neben Einzelfahrten auch Gruppenfahrten durchgeführt werden.
Gebietsbeschränkung
Der Behindertenfahrdienst kann nur für Fahrten innerhalb des Kreises Düren und 15 Kilometer über die Kreisgrenze hinaus in Anspruch genommen werden.
Eigenanteil
Der Eigenanteil für eine einfache Fahrt beträgt 2,50 € (d.h. 5,00 € für Hin- und Rückfahrt) und ist von den Nutzern des Behindertenfahrdienstes an die Fahrdienstunternehmen zu zahlen.
Fahrdienstunternehmen
Die Nutzer des Behindertenfahrdienstes setzen sich eigenständig mit den Fahrdienstunternehmen in Verbindung. Für die Koordination der Fahrten sind die Unternehmen zuständig.
Der Fahrdienst kann
- von Montag bis Sonntag (Feiertage inbegriffen) von 11 Uhr bis 20 Uhr
genutzt werden. Fahrten zu anderen Zeiten können individuell zwischen dem Nutzer des Behindertenfahrdienstes und dem Fahrdienstunternehmen vereinbart werden. Die Fahrten sind bis drei Tage vor Fahrtantritt anzumelden. Fahrten können von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr bei den Fahrdienstunternehmen angemeldet werden.
Kontakt zu Fahrdienstunternehmen
Ansprechpartner für Personen aus dem Kreis Düren
Telefon: 02421/390-144