Grundsatz
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung.
Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die der sich seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat.
Gebühren
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Was ist bei einem Folgeantrag zu tun?
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Wer ist zuständig?
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Amt für Ausbildungsförderung Kreis Düren
Sozialamt
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