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Kreis Düren

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Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten

Die Sozialhilfe soll eine würdige Bestattung sicherstellen, wenn ausreichender Nachlass des/der Verstorbenen nicht vorhanden ist und den zur Bestattung Verpflichteten die Kostentragung nicht zugemutet werden kann. 

In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht. Wer bestattungspflichtig ist, regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für Nordrhein-Westfalen findet sich eine entsprechende Regelung im § 8 des Bestattungsgesetzes NRW (Öffnet in einem neuen Tab). Die Angehörigen der verstorbenen Person müssen gemäß der geregelten Reihenfolge für die Bestattung sorgen.

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Der Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten steht somit nicht der verstorbenen Person zu, sondern demjenigen, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen.

Es handelt sich um eine einkommens- und vermögensabhängige Sozialhilfeleistung.

Übernommen werden die Kosten einer angemessenen Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form. Hierbei sind jedoch nur die Kosten erstattungsfähig, die unmittelbar der Bestattung dienen bzw. untrennbar und notwendigerweise mit ihrer Durchführung verbunden sind. Der Kreis Düren hat mit dem Bestatterverband NRW entsprechende Vergütungssätze vereinbart. Es empfiehlt sich daher, den Bestatter bereits im Vorfeld über einen möglichen Sozialhilfeantrag zu informieren. 

Nähere Informationen zur Höhe der übernahmefähigen Kosten können Sie vorab auch gerne bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Kreis Düren und beim Sozialamt des Kreises Düren erfragen.

Wer ist zuständig für die Gewährung der Hilfe?

  • Wenn die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen hat, das Sozialamt, das die Sozialhilfeleistungen erbracht hat.
  • Wenn die verstorbene Person keine Sozialhilfe bezogen hat, das Sozialamt des Sterbeortes.

Kontakt

Sozialamt

Ansprechpartnerin

Frau Gaby Grosser
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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