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Kreis Düren

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Bauberatung für Pflegeeinrichtungen

Allgemeines

Bei allen Baumaßnahmen von

  • voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen oder
  • Eigentums- sowie Mietobjekten (Neubau, Umbau, Ersatzneubau, Anbau)

leitet der Kreis Düren dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Planungsunterlagen unverzüglich zu. Der LVR gibt zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Betriebsnotwendigkeit der Baumaßnahmen eine baufachliche Stellungnahme ab und ist schon bei der Erörterung des Planungskonzeptes einzubeziehen.

Die abschließende Entscheidung zur Umsetzung der Baumaßnahme trifft der Kreis Düren als örtlicher Sozialhilfeträger.

Bei allen Baumaßnahmen übernimmt der Kreis Düren die Koordination der Zusammenarbeit mit dem Träger/Betreiber und dem LVR.

Darüber hinaus sind gegebenenfalls noch weitere Behörden (z.B. Bauamt, Brandschutz, Hygiene, Lebensmittelüberwachung) zu beteiligen.

Erforderliche Unterlagen

  • Grundrisspläne (mit Bettenaufstellung und Darstellung der Sanitäranlagen)
  • Flächenberechnungen (aufgeteilt nach Bereichen wie z.B. vollstationäre Pflege, vermietete Flächen (z.B. Frisör) und sonstige Fremdnutzungen)
  • Kostenberechnung (aufgeteilt in anrechenbare langfristige Investitionskosten und sonstige Anlagegüter)
  • bei Umbaumaßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen von Mieteinrichtungen eine Aufstellung der Bauunterhaltungsmaßnahmen und deren Kosten
  • Angaben zur eventuellen Nutzung eines Ausweichgebäudes
  • Platzzahl vor und nach Durchführung der Maßnahme
  • bei Bedarf weitere Unterlagen

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Kontakt

Sozialamt

Ansprechpartnerin

Frau Insa Breuer
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © Romolo Tavani, stock.adobe.com