Nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte
- die Bestandsaufnahme der Angebote,
- die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und
- die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Der Kreistag des Kreises Düren hat – nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 13. Dezember 2022 – in seiner Sitzung am 28. März 2023 das Pflegegutachten 2022 zur Kenntnis genommen und auf Basis einer gleichbleibenden Versorgung festgestellt.
Diese Planung ist bis zur Aktualisierung gültig.
Weitere Informationen
- Kommunale Pflegeplanung im Kreis DürenPDF-Datei2,01 MB
- Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Düren - Jahresbericht 2017PDF-Datei1,26 MB
- Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Düren - Jahresbericht 2018PDF-Datei842,59 kB
- Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Düren - Jahresbericht 2019PDF-Datei1,10 MB
- Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Düren - Jahresbericht 2020PDF-Datei1,29 MB
- Kommunale Pflegeplanung im Kreis Düren, Pflegegutachten 2022PDF-Datei1,53 MB
Kontakt
Sozialamt
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Sachgebietsleitung
Ansprechpartnerin
Frau Insa Breuer
Sachbearbeitung
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