Was ist Pflegewohngeld?
Die im Pflegeheim entstehenden Kosten werden unterteilt in Kosten für Pflege, Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten.
Investitionskosten sind die Kosten, die dem Träger einer Pflegeeinrichtung im Zusammenhang mit der Herstellung, der Anschaffung und der Instandsetzung von Gebäuden entstehen.
Wer aufgrund eines geringen Einkommens und Vermögens nicht in der Lage ist, die Investitionskosten selbst zu tragen, kann in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen hierfür einen Zuschuss, das so genannte Pflegewohngeld bekommen. Pflegewohngeld kann bis zur Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des jeweiligen Heimes gewährt werden.
Wer erhält Pflegewohngeld?
Das Pflegewohngeld erhalten nicht die Pflegebedürftigen selbst, sondern das jeweilige Pflegeheim.
Bezuschusst werden über das Pflegewohngeld die Investitionskosten für Pflegeheimplätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen.
Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegewohngeld
- Pflegewohngeld wird gewährt, wenn das Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreicht. Das Pflegewohngeld ist somit einkommens- und vermögensabhängig. Beim Vermögen gilt ein Vermögensfreibetrag von 10.000 € pro Person.
- Pflegewohngeld wird nur gewährt für Bewohnerinnen und Bewohner, die auf Dauer (vollstationär) in die Pflegeeinrichtung aufgenommen werden.
Es wird nicht bei kurzzeitigen Aufenthalten, z.B. zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, gewährt. Auch für Pflegebedürftige in Tagespflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld. - Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen pflegebedürftig im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes sein, das heißt, es müssen mindestens Leistungen des Pflegegrades 2 bezogen werden.
- Für Personen, die nicht pflegeversichert sind, besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld.
Auch für beihilfeberechtigte Personen entfällt in der Regel ein Anspruch.
Wie wird das Pflegewohngeld berechnet?
Bei der Berechnung von Pflegewohngeld werden das Heimentgelt des jeweiligen Heimes, das Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen und ggf. der Ehegattin oder des Ehegatten berücksichtigt (gleiches gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften).
Zudem wird auch die jeweilige Leistung der Pflegeversicherung angerechnet.
Wo wird Pflegewohngeld beantragt?
Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen, in denen der Heimbewohner vor Aufnahme in die Einrichtung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Lag dieser außerhalb von NRW, besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld.
Wenn also der Heimbewohner vor Aufnahme im Pflegeheim im Kreis Düren wohnte, dann ist der Antrag auf Pflegewohngeld beim Sozialamt des Kreises Düren zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Einkommensnachweise (Rentenbescheide, ggf. Arbeitslosengeldbescheid oder Gehaltsnachweise, etc.) gegebenenfalls auch Einkommensnachweise des Ehegatten
- Vermögensnachweise des Heimbewohners und seines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners (Auszüge aller vorhandenen Girokonten, Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge, KFZ-Scheine, Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen, Grundbuchauszüge bei vorhandenem Grundbesitz, Einheitswertbescheid etc.)
- Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung
Kontakt
Ort
Sozialamt
Kreisverwaltung Düren
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52351 Düren
Postanschrift
Kreis Düren
Postfach
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Barrierefreier Zugang
Zeiten
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Fr: 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Sachgebietsleitung/Teamleitung
Ort
Herr Ralf Frings
Teamleitung
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Bismarckstr. 16
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Kreis Düren
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52348 Düren
Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
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Antragsaufnahme
Ort
Frau Anni Ramm
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 506 (Haus C)
Bismarckstr. 16
52351 Düren
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52348 Düren
Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
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Sachbearbeitung
Ort
Frau Sonja Bäcker
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 504 (Haus C)
Bismarckstr. 16
52351 Düren
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Kreis Düren
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52348 Düren
Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
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Ort
Frau Gaby Grosser
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 506 (Haus C)
Bismarckstr. 16
52351 Düren
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Kreis Düren
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52348 Düren
Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
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Ort
Frau Daniela Jörger
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 505 (Haus C)
Bismarckstr. 16
52351 Düren
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Kreis Düren
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Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
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Ort
Frau Petra Köhnen
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 504 (Haus C)
Bismarckstr. 16
52351 Düren
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Kreis Düren
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Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
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Ort
Herr Yannick Lengersdorf
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 507 (Haus C)
Bismarckstr. 16
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Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
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Frau Ruth Lorek
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 502 (Haus C)
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Fr: 8 bis 13 Uhr
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Frau Silvia Mülleganz
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 502 (Haus C)
Bismarckstr. 16
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Frau Alexandra Murati
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 507 (Haus C)
Bismarckstr. 16
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Fr: 8 bis 13 Uhr
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Ort
Frau Nadine Wilden
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 506 (Haus C)
Bismarckstr. 16
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Kreis Düren
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Zeiten
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Fr: 8 bis 13 Uhr