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Kreis Düren

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Leistungen der Pflegeversicherung

Allgemeines zur Pflegeversicherung

Seit dem 01.01.1995 gibt es die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), am 01.01.2013 trat das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in Kraft, seit 2015 die Pflegestärkungsgesetze.

Bereits seit 1. Januar 2015 gelten die Änderungen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) und damit umfangreiche Leistungsverbesserungen. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde zum 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Die bisher gültigen Pflegestufen wurden ebenfalls zum 1.1.2017 durch neue Pflegegrade mit neuen Leistungsbeträgen ersetzt.

Durch diese Änderungen können Pflegebedürftige und ihre Familien die Leistungen der Pflegeversicherung wesentlich besser auf ihre jeweilige Situation zuschneiden. Damit die Hilfe, die benötigt wird, zügig bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommt, stärkt das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) die Pflegeberatung in den Kommunen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dadurch eine Beratung aus einer Hand. Zu allen Zweigen der Sozialversicherung müssen Beiträge entrichtet werden, um Leistungen zu finanzieren. Dies gilt natürlich analog für die Pflegeversicherung.

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