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Kreis Düren

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Pflege in vollstationären Einrichtungen

Vollstationäre Pflege ist immer dann eine Alternative, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Kosten eines Pflegeplatzes sind von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Darüber hinaus sind sie vom Pflegegrad abhängig.

Finanzierung

Für die vollstationäre Unterbringung gelten die gleichen Pflegegrade wie für den häuslichen Bereich. Im Falle des Wechsels von der häuslichen zur stationären Pflege wird der Pflegegrad übernommen. Die Pflegekasse ist von der beabsichtigten Aufnahme in eine stationäre Einrichtung zu unterrichten.

Die Pflegekasse übernimmt nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Diese müssen aus dem eigenen Einkommen und Vermögen finanziert werden.

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Kontakt

Sozialamt

Antragsaufnahme

Frau Anni Ramm
Sachbearbeitung

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