Finanzierung
Für die vollstationäre Unterbringung gelten die gleichen Pflegegrade wie für den häuslichen Bereich. Im Falle des Wechsels von der häuslichen zur stationären Pflege wird der Pflegegrad übernommen. Die Pflegekasse ist von der beabsichtigten Aufnahme in eine stationäre Einrichtung zu unterrichten.
Die Pflegekasse übernimmt nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Diese müssen aus dem eigenen Einkommen und Vermögen finanziert werden.