Finanzierung
Für die vollstationäre Unterbringung gelten die gleichen Pflegegrade wie für den häuslichen Bereich. Im Falle des Wechsels von der häuslichen zur stationären Pflege wird der Pflegegrad übernommen. Die Pflegekasse ist von der beabsichtigten Aufnahme in eine stationäre Einrichtung zu unterrichten.
Die Pflegekasse übernimmt nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Diese müssen aus dem eigenen Einkommen und Vermögen finanziert werden.
Links und Downloads
Links
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Online-Antrag) (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.heimfinder.nrw.de - Heimfinder NRW - Pflegeplatz-Suche per App (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zur App Heimfinder NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- KISS Karten-Portal: Darstellung der voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Düren (Öffnet in einem neuen Tab)
Downloads
Kontakt
- Ort
- Zeiten
- Kontakt
Sachgebietsleitung/Teamleitung
Antragsaufnahme
- Ort
- Zeiten
- Kontakt