Allgemeines
Im Sozialamt des Kreises Düren ist die Schwerbehindertenstelle für die Durchführung des Schwerbehindertenrechts (Neuntes Sozialgesetzbuch - SGB IX) zuständig.
Auf Antrag des Menschen mit Behinderung wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat.
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen.
Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50, können einen Schwerbehindertenausweis auf Antrag erhalten. Damit können sie bestimmte Rechte und verschiedene (soziale) Leistungen erhalten, wie zum Beispiel im öffentlichen Personen-Nahverkehr (Freifahrt in Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Art und Umfang der Leistungen sind jedoch abhängig von der Höhe des GdB und eventuellen Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Erforderliche Dokumente / Antragsformulare
Gebühren/Kosten
Weitere Informationen
Kontakt
Die Schwerbehindertenstelle finden Sie im Kreishaus Düren, Haus C, Erdgeschoss, Zimmer C 51 - C 55