Finanziell entlasten
Für Kindertageseinrichtungen im Kreis Düren brauchen Eltern seit dem 1. August 2018 weitestgehend keine Elternbeiträge mehr zu entrichten.
Die Betreuung von Kindern in Kitas und Kindertagespflege im Kreisgebiet Düren (ohne Stadt) ist bereits seit dem Jahr 2010 für die ersten 24 Monate beitragsfrei. Für das letzte Jahr vor Eintritt in die Schule sind Eltern aufgrund eines Landesgesetzes von der Zahlung eines Beitrages befreit, ab 01.08.2020 sogar für die letzten beiden Jahre vor Eintritt in die Schule.
Für Zeiten, die hiervon nicht abgedeckt sind, müssen Familien nur dann einen Beitrag entrichten, wenn sie über ein Bruttoeinkommen von mehr als 120.000 Euro jährlich verfügen.
In diesen Fällen richtet sich die Höhe des Beitrages nach dem Betreuungsumfang.
Ab dem 01.08.2020 gelten für die Zeiten, die nicht wie zuvor beschrieben beitragsfrei sind, folgende Elternbeiträge:
Einkommen |
bis |
bis |
über |
bis 120.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
über 120.000,00 € | 166,00 € | 183,00 € | 259,00 € |
Downloads:
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren (gütlig ab 01.08.2020)PDF-Datei121,08 kB
- Merkblatt zum Begriff des Einkommens und sonstiger Einkünfte (Kindertageseinrichtungen)PDF-Datei34,09 kB