Gespräche, Beratung und Begleitung durch die Jugendgerichtshilfe des Kreisjugendamtes Düren sind möglich!
Wer eine Straftat begeht, muss damit rechnen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird. Ein Strafverfahren ist keine angenehme Sache und kann zu Ängsten und Unsicherheiten führen.
Was kann die Jugendgerichtshilfe tun?
Die Jugendgerichtshilfe informiert über mögliche strafrechtliche Konsequenzen und über das Jugendstrafverfahren. Sie bietet Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) sowie deren Bezugspersonen vor, während und nach einem Jugendstrafverfahren
- persönliche Beratung
- fachliche Hilfe
an.
In einem persönlichen Gespräch werden vorab die Lebenssituation sowie mögliche Folgen der Straftat erörtert.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet den jungen Menschen zur Gerichtsverhandlung und gibt dem Jugendgericht durch ihre Stellungnahme eine wichtige Entscheidungshilfe. Im Vordergrund steht dabei nicht die Bestrafung sondern Hilfen, weitere Straftaten zu vermeiden.
Die durch das Jugendgericht getroffenen Entscheidungen und Auflagen werden meistens von der Jugendgerichtshilfe durchgeführt und begleitet. Dies kann z. B. der Einsatz zur gemeinnützigen Arbeit, zur Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit oder eine langfristige individuelle Betreuung sein.
Wie kommt der Kontakt zur Jugendgerichtshilfe zustande?
Der/Die Sozialarbeiter/in der Jugendgerichtshilfe lädt den jungen Menschen zum Gespräch ein oder besucht ihn und seine Eltern bzw. Bezugspersonen zu Hause, sobald sie eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft bekommen hat.
Jede/r kann sich auch aus eigener Initiative schon vorher an die Jugendgerichtshilfe wenden.
Einfach anrufen oder mailen - sich informieren - einen Termin vereinbaren! Sind die Mitarbeiter/innen persönlich nicht zu erreichen, Telefon-Nummer hinterlassen. Es wird zurückgerufen. Mailen geht immer!
Links und Downloads
Für Jugendliche und junge Erwachsene, die in dem Gebiet der Stadt Düren wohnen, ist die Jugendgerichtshilfe der Stadt Düren zuständig:
Kontakt
Hier finden sie den zuständigen Ansprechpartner der Jugendgerichtshilfe:
Abhängig vom Wohnort des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen.