Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Der Umfang der Betreuung richtet sich individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf und kann flexibel im Rahmen von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche gestaltet werden. Bei der Wahl des Betreuungsumfangs bis 45 Std./Woche ist jährlich eine Arbeitgeberbescheinigung einzureichen. Hierzu stellt das Kreisjugendamt ein Formular zur Verfügung, welches zwecks Bedarfsfeststellung mindestens einmal jährlich sowie immer bei Änderungen zu übermitteln ist. Bei der Vergabe der Plätze orientiert sich das Kreisjugendamt stets an Ihrem tatsächlichen Betreuungsbedarf.
Frau Frauke Bünten
Sachbearbeitung
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Frau Nicole Ullrich
Sachgebietsleitung
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