Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beistandschaften bieten alleinerziehenden Vätern und Müttern kostenlose Beratung und Unterstützung zu folgenden Themen an:
- in Unterhaltsfragen
- bei der Vaterschaftsfeststellung
- bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger,
- bei Unterhaltsfragen bei jungen Menschen (bis zum 21. Lebensjahr) an.
Eine Beistandschaft kann per Antrag durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt, eingerichtet werden.
Der Beistand vertritt die Interessen des Kindes und kümmert sich, je nach Anliegen des Elternteils, um den Kindesunterhalt oder die Feststellung der Vaterschaft.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit wieder von dem beantragenden Elternteil aufgehoben werden.
Die Beistandschaft kann auch durch einen Vormund des Kindes (Vormund nach § 1776 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB) eingerichtet werden.