Das Jugendamt des Kreises Düren ist für alle Städte und Gemeinden im Kreis Düren zuständig, die kein eigenes Jugendamt haben. Da nur die Stadt Düren ein eigenes Jugendamt hat, ist das Kreisjugendamt für alle anderen Städte und Gemeinden zuständig.
In der Regel richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Eltern bzw. des Elternteils, bei dem das Kind lebt.
Ausnahmen: Im Bereich der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Tageseinrichtung.
Hinsichtlich Elterngeld ist das Kreisjugendamt Düren für den gesamten Kreis zuständig, also auch für Eltern die im Bereich der Stadt Düren wohnen.
Kontakt-Adressen
Kreis Düren
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Fon: 02421/22-1051000
Mail: amt51kreis-duerende
Web: www.kreis-dueren.de
Stadt Düren
Amt für Kinder, Jugendliche, Familien - Jugendamt
City-Karree
52349 Düren
Fon: 02421 25-2100 (Öffnet in einem neuen Tab)
Mail: stadtjugendamtduerende
Web: www.dueren.de (Öffnet in einem neuen Tab)