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Kreis Düren

Zuständigkeit der Jugendämter im Kreis Düren

Das Jugendamt des Kreises Düren ist für alle Städte und Gemeinden im Kreis Düren zuständig, die kein eigenes Jugendamt haben. Da nur die Stadt Düren ein eigenes Jugendamt hat, ist das Kreisjugendamt für alle anderen Städte und Gemeinden zuständig.

In der Regel richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Eltern bzw. des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Ausnahmen: Im Bereich der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen  richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Tageseinrichtung.
Hinsichtlich Elterngeld ist das Kreisjugendamt Düren für  den gesamten Kreis zuständig, also auch für Eltern die im Bereich der Stadt Düren wohnen.

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