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Kreis Düren

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Was ist eine Betreuung und welche Aufgaben hat die Betreuung?

Was ist eigentlich eine Betreuung?

Im Falle einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die Sie außerstande setzt, Ihre Interessen eigenverantwortlich wahrzunehmen, hat der Gesetzgeber im Betreuungsgesetz die Einrichtung einer Betreuung vorgesehen (§ 1815 BGB). Für die rechtlichen Angelegenheiten – und nur für die –, die Sie ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, wird Ihnen ein/-e Betreuer/-in als gesetzliche/-n Vertreter/-in zur Seite gestellt.

Bevor eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird, haben andere Hilfen und erweiterte Unterstützungen Vorrang. Dies können unter anderem ambulante Hilfen im Haushalt sein, Schuldnerberatung, soziale Dienste und Beratungsstellen.

Das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten mit dem Ziel, die Selbstbestimmung und Autonomie der unterstützungsbedürftigen Menschen zu stärken. 

Betreuung im Video erklärt

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Wo und wie kann ein Antrag auf Einrichtung einer Betreuung gestellt werden?

Falls eine rechtliche Betreuung notwendig ist, wird im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bestimmt, welche Angelegenheiten zu regeln sind und wer zur/-m Betreuer/-in bestellt wird. Diese Betreuenden unterliegen der Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung kann nur die betroffene Person selbst stellen. Eine Anregung auf Einrichtung einer Betreuung kann durch Familienangehörige oder Bekannte aus dem sozialen Umfeld des/der Betroffenen, aber auch durch Mitarbeitende von Institutionen (z.B. Banken, Behörden etc.), durch Ärzte*innen oder andere Stellen erfolgen, welche einen rechtlichen Unterstützungsbedarf sehen.

Folgende Institutionen nehmen im Kreis Düren die Anregung oder den Antrag einer Betreuung entgegen:

Amtsgericht Düren
Betreuungsgericht
August-Klotz-Str. 14
52349 Düren

Amtsgericht Jülich
Betreuungsgericht
Wilhelmstraße 15
52428 Jülich

Wer kann als Betreuer/in bestellt werden?

Ein großer Anteil der rechtlichen Betreuungen wird durch Familienangehörige geführt. Wenn Betreuungen nicht von nahen Angehörigen übernommen werden können, sieht das Gesetz die Bestellung ehrenamtlicher Betreuer/-innen vor. Steht kein/-e ehrenamtliche/-r Betreuer/-in zur Verfügung, wird eine berufsmäßig geführte Betreuung eingerichtet.

Die Übernahme der Aufgabe durch vorwiegend ehrenamtliche Personen - sei es Familienangehörige oder auch zunächst fremde Mitmenschen - ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt.

Wenn Sie eine Betreuung ehrenamtlich übernehmen wollen, laden Sie sich bitte das entsprechende Merkblatt aus dem Downloadbereich herunter. 

Informationen zu Tätigkeit einer beruflichen Betreuung entnehmen Sie bitte ebenso dem entsprechenden Merkblatt aus dem Downloadbereich.

Die Aufgaben der Betreuer*innen

Die Aufgaben und Tätigkeiten der Betreuer*innen sind vielfältig und von der jeweiligen Lebenssituation abhängig. Das heißt, Betreuer*innen vertreten die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse eines Menschen in den Bereichen, in denen diese*r es selbst nicht kann. Die Aufgabenbereiche werden von dem/-r Betreuungsrichter*in festgelegt und dem/-r Betroffenen sowie den Betreuer/-innen zu Beginn im Verpflichtungsgespräch dargestellt.

Wenn der/die Betreute z.B. nicht in der Lage ist, ärztliche Maßnahmen zu überblicken und diesen wirksam zuzustimmen, werden Betreuer*innen im Bereich der Gesundheitsfürsorge tätig. Konkret könnte dies bedeuten, dass die Betreuer*innen für den/die Betroffene*n in eine Heilbehandlung einwilligen, bei der Durchsetzung des Patientenwillens als Sprachrohr des/-r Betroffenen agieren oder Arztgespräche im Sinne des/-r Betroffenen führen.

Weitere Aufgabenbereiche können sein

  • Aufenthaltsbestimmung
  • finanzielle Angelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Sicherstellung der häuslichen Versorgung
  • Vertretung gegenüber Behörden, Renten- und sonstigen Leistungsträgern
  • Postkontrolle
  • Entscheidungen über die geschlossene Unterbringung oder freiheitsbeschränkende Maßnahmen

Die rechtlichen Betreuer*innen erstatten dem Betreuungsgericht einmal jährlich Bericht über die vom Betreuungsgericht verfügten Aufgabenbereiche.

Downloads

Kontakt

Amt für Generationen, Demografie, Inklusion und Sozialplanung

Ansprechpartner/in

Frau Sandra Engel
Sachbearbeitung
Frau Natalya Henschenmacher
Sachbearbeitung
Frau Anke Holtmann-Ritsch
Sachbearbeitung
Frau Gabriele Robertz
Sachbearbeitung
Herr Stefan Schnee
Sachbearbeitung
Herr Bernd Kornblum-Becker
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise