Zur Aufgabe des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Kreises Düren gehört es auch, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen, zu fördern und zu erhalten. Hierzu werden auch Begutachtungen durch Kinderärzte durchgeführt.
Im Schulischen Bereich werden beispielsweise folgende Gutachten erstellt:
- Schulärztliches Gutachten im Rahmen des AOSF-Verfahrens (Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes)
- Feststellung der Sporttauglichkeit
- Gutachterliche Stellungnahme zu häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten
- Gutachterliche Stellungnahme bei Verdacht auf Schulschwänzen
- Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch
- Schulfähigkeits-Begutachtung
Für Jugend- und Sozialämter wird die Notwendigkeit folgender Maßnahmen festgestellt:
- Frühfördermaßnahmen für entwicklungsgestörte und behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder
- Integrationsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen in Form einer Einzelintegration oder Aufnahme von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in eine heilpädagogische Einrichtung
- Eingliederungshilfe bei Behinderung, zum Beispiel mit Hilfe eines Integrationshelfers in der Schule, Familien unterstützende Dienste, Fördermaßnahmen
- Begutachtung nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
Sachgebietsleitung
Frau Dr. Birgit Bauer
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Gesundheitsamt
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