Räumliche Voraussetzungen
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Als Heilpraktiker/in, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie sind Sie nicht invasiv tätig. Somit sind in Bezug auf die Arbeit als Heilpraktiker/in keine besonderen räumlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Vor Inbetriebnahme müssen Sie beim Gesundheitsamt eine Meldung über Ihre Tätigkeit machen. Es wird im Weiteren geprüft, ob die Voraussetzungen nicht-invasiver Tätigkeiten vorliegen.
Die Praxis sollte über einen Wartebereich mit Toilette für Patienten verfügen. Für die Händehygiene sollte ein separates Handwaschbecken vorgehalten werden. In der Regel genügt es bei nicht-invasiver Tätigkeit ein Händedesinfektionsmittel vorzuhalten.
Hier von unberücksichtigt bleiben baurechtliche oder sonstige Anforderungen, die nicht in der Zuständigkeit und Überprüfung des Gesundheitsamtes liegen.
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Weitere Informationen des Gesundheitsamtes:
Rechtliche Vorschriften:
Kontakt
Sollten Sie Fragen zu Anforderungen an Praxisräume für Heilpraktiker/in, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie haben, beraten wir Sie gerne.