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Kreis Düren

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Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Seit dem 1. Juli 2017 müssen sich Menschen, die in der Prostitution arbeiten beim Ordnungsamt anmelden. Dafür brauchen Sie auch einen Nachweis über eine gesundheitliche Beratung.

Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie kostenlos bei einem vertraulichen Beratungsgespräch im Gesundheitsamt. In dem Gespräch können Sie Fragen, wie zum Beispiel zur sexuellen Gesundheit, zur Schwangerschaftsverhütung, zum Umgang mit Alkohol und Drogen stellen. Den Nachweis über die Beratung erhalten Sie unabhängig von den Inhalten des Gesprächs. Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht.
Am Beratungsgespräch nehmen nur eine Beraterin und Sie teil. Außerdem kann das Gesundheitsamt  bei Bedarf einen Dolmetscher hinzuladen.

Was sollten Sie zum Beratungsgespräch mitbringen?

  • Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Führerschein, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung)

Gebühren

  • keine

Anmeldung

Kontakt

Frau Natalja Tierbach
Sachbearbeitung

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