Durch einen Lageplan wird ein Bezug zwischen der tatsächlichen Örtlichkeit, den rechtlichen Gegebenheiten und den geplanten Bauvorhaben hergestellt. Es werden vor allem detaillierte Angaben zu vorhandenen baulichen Anlagen, zur Entwässerung und zum Baumbestand benötigt. Aus diesem Grund ist eine Vermessung vor Ort erforderlich. Durch die Beurkundung mit Siegel und Unterschrift eines dafür zugelassenen Vermessungsingenieurs wird der Lageplan zum amtlichen Lageplan.
Das Amt für Geoinformationen und Liegenschaftskataster fertigt amtliche Lagepläne zur Beantragung von Teilungsgenehmigungen von bebauten Grundstücken und zur Eintragung von Baulasten an.
Gebühren
Die Gebühren für einen (amtlichen) Lageplan werden nach der derzeit gültigen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW) (Öffnet in einem neuen Tab) festgelegt.