Inhalt anspringen

Kreis Düren

Für eine Ansicht der Seite in Einfacher Sprache, bitte den Button klicken.

Gebäudeeinmessungen

Wenn ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss wesentlich verändert wird, hat der Grundstückseigentümer innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung die Einmessung des veränderten Zustandes zu veranlassen.

Gebäudeeinmessungspflicht

Gebäude, welche nach dem 31. Juli 1972 erbaut worden sind, unterliegen gemäß § 16 Abs. 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW der Gebäudeeinmessungspflicht. Dazu zählen Bauten mit Wohn-, Aufenthalts-, Schutz- oder Nutzungsräumen, die ausreichend beständig und standfest sind. Zusätzlich sind alle bedeutenden Grundrissveränderungen einmessungspflichtig.

Gebäude oder Anbauten mit einer geringen Grundfläche von weniger als 10 m² oder von geringer Bedeutung, z. B. Gartenhäuser und Behelfsbauten, müssen nicht eingemessen werden. Einzelgaragen und Wintergärten mit einer Fläche von weniger als 30 m² sind ebenfalls nicht einmessungspflichtig.

Die Gebäudeeinmessung muss der Eigentümer innerhalb von drei Monaten nach der Fertigstellung des Gebäudes bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder beim Vermessungs- und Katasteramt beauftragen.

Neben der Eigentumssicherung ist die Aktualität, Vollständigkeit und Genauigkeit des Liegenschaftskatasters eine wichtige Grundlage für den privaten Grundstücksverkehr, für Ver- und Entsorgungsbetriebe und für städtebauliche Belange. Das Liegenschaftskataster kommt mit seinen hohen Anforderungen somit allen Bürgern zugute.

Gebühren

Die Gebühr für eine Gebäudeeinmessung richtet sich nach dem Kostentarif der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW) (Öffnet in einem neuen Tab). Die Kosten setzen sich aus einer Pauschale (Grundaufwand) und einer gestaffelten Gebühr, deren Höhe vom Gebäudewert abhängig ist, zusammen.

Die Übernahme von Gebäudeeinmessungen in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Amt für Geoinformationen und Liegenschaftskataster

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Kreis Düren, Ben Wisotski
  • Kreis Düren
  • Kreis Düren