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Kreis Düren

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Grenzvermessung oder auch amtliche Bestätigung

Bei einer amtlichen Bestätigung werden mithilfe von Katasterunterlagen festgestellte Grundstücksgrenzen überprüft und fehlende Grenzzeichen wiederhergestellt. Das Ergebnis der amtlichen Bestätigung wird den Beteiligten vor Ort angezeigt, in einer Grenzniederschrift beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen.

Gebühren

Die Gebühren für eine amtliche Bestätigung werden nach der derzeit gültigen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW) (Öffnet in einem neuen Tab) festgelegt. Die Berechnung der Kosten für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach den Faktoren Grenzlänge und aktueller Bodenrichtwert des zu vermessenden Grundstücks (zuzüglich Mehrwertsteuer).

Die Übernahme der amtlichen Bestätigung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Amt für Geoinformationen und Liegenschaftskataster

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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