Wenn ein Grundstück mit einer Hypothek oder einer Grund- oder Rentenschuld belastet ist, kann trotzdem ein Teil dieses Grundstücks frei von Belastungen auf einen anderen Eigentümer überschrieben werden. Dazu dient ein Unschädlichkeitszeugnis, welches sicherstellt, dass das Trennstück im Verhältnis zum restlichen Grundstück einen geringeren Wert und Umfang hat und die Rechtsänderung für alle Beteiligten unschädlich ist.
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Herr Mario Hoffmann
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